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Unsere Themen

K+S muss seine Planung sofort ändern!
  • Wir legen zunächst Wert auf die Feststellung, dass die Zielsetzung einer Reduktion salzhaltiger Abwässer aus der Rückstandshalde unbestritten ist. K+S muss jedoch seine aus der Zeit gefallene Planung, die u.a. mit der Abholzung von rund 100 Hektar Wald einhergeht, umgehend ändern. Die Planung muss so angepasst werden, dass sie den Interessen von Mensch und Natur gerecht wird. 

Der Regierungspräsident muss ein selbstständiges, vorgelagertes Raumordnungsverfahren sofort einleiten!
  • Um eine breite öffentliche Diskussion und eine unabhängige Prüfung der in Betracht kommenden Handlungsoptionen zu ermöglichen, müssen die aktuell im Raum stehenden vier Teilverfahren (Haldendeponie nebst Brecheranlage, MIDAL, Stromleitung, Landstraße) in einem selbständigen Vorverfahren (Raumordnungsverfahren) gebündelt werden. Es ist nicht akzeptabel, dass die regionalen und überregionalen Auswirkungen eines Jahrhundertprojekts mit einer Flächeninanspruchnahme von über 100 Hektar lediglich einer Prüfung „im Hinterzimmer der Bergaufsicht“ überlassen wird. Die Ermessensentscheidung der Oberen Landesplanungsbehörde zum Verzicht auf ein Raumordnungsverfahren muss umgehend korrigiert werden!  

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  • Bei Durchführung eines vorgelagerten, selbständigen Raumordnungsverfahrens könnte gewährleistet werden, dass zunächst alle in Betracht kommenden Planvarianten unabhängig voneinander auf ihre Chancen und Risiken, ihre Effizienz, auch in Korrelation zum Zeitfortschritt, ihre Auswirkungen auf Mensch und Natur und ihre Nachhaltigkeit geprüft werden – und zwar bevor K+S mit einem bergrechtlichen Planfeststellungsantrag für eine ganz bestimmte, dem Unternehmen wirtschaftlich genehme Ausführungsplanung die Richtung der behördlichen Prüfung und damit letztlich auch des behördlichen Handelns vorgibt!

K+S muss jetzt und später zur Verringerung der
salzhaltigen Haldenabwässer handeln
1. Sofortmaßnahmen

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  • Das Problem der rasant wachsenden Halde muß eingegrenzt werden!​

Die Ablagerung von Produktionsabfällen auf der Halde muß schnellstmöglich gestoppt werden! Es muß dringend vermieden werden, dass die Halde in den kommenden Jahren nochmals um rund ein Drittel (so laut K+S planmäßig bis 2035) wächst! Der Bergbau ist gemäß der Zweckbestimmung des § 1 Nr. 1 BBergG so zu betreiben, dass die Lagerstätten geschützt sowie Grund und Boden schonend behandelt werden.  Die weitere Errichtung der Rückstandshalde verstößt damit permanent gegen diese Zweckbestimmung. 

>> Der direkte Versatz neu anfallender Produktionsrückstände unter Tage ist technisch möglich. Das Verfahren wird von K+S selbst am Standort Wintershall als neue Technik beworben (siehe Pressemitteilung  K+S vom 17.10.2022). 

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  • Bestehende Ressourcen müssen genutzt werden!

Das Potential für die Verwertung von Rohstoffen im alten Teil der Halde (Kieserit, zu erkennen an der weißen Färbung im östlichen Teil der Halde) ist umgehend zu prüfen und vorrangig umzusetzen!  â€‹

Bestehende Rohstoffe aus dem Bergbau sind zu nutzen, statt sie mit belasteten bergbaufremden Abfällen zu überschütten.

2. Maßnahmen während des noch laufenden Bergbaubetriebs

Verfahren mit geringeren Auswirkungen auf Mensch und Natur sind zu bevorzugen! 

  • Direktversatz aus der Produktion unter Tage, zum Beispiel in Kombination mit (teilweiser/ vorübergehender) Dünnschichtabdeckung.

  • Zusätzlich beginnende Verwertung vorhandener Rohstoffe der Halde und Rückführung verbleibender Abfälle nach unter Tage.

3. Maßnahmen nach Ende des Bergbaubetriebs (Nachbetriebsphase)

Der Fokus muß auf die Verwertung und Rückführung der Halde unter Tage gelegt werden!

  • Die Verwertung sowie Rückführung des verbleibenden Abraums der Halde nach unter Tage ist das einzig nachhaltige Mittel zur endgültigen Beseitigung der Ewigkeitslast einer Rückstandshalde.

  • Dies ist technisch möglich und zugleich das einzige Mittel zur langfristigen Verhinderung von umweltschädlichen Abwässern unter der Halde.

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